Führerscheinklasse B 196


Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und sich berechtigt fühlt, auch Krafträder über 125 CCM fahren zu wollen, hat die Möglichkeit, die Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen. Hierfür gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Zunächst muss der Inhaber bereits seit mindestens 5 Jahren oder länger eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Hierbei kann auch eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat Berücksichtigung finden.

Des Weiteren muss der Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sein und eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen können. Diese UE müssen sowohl theoretisch (mindestens 4 UE) als auch praktisch (mindestens 5 UE) absolviert worden sein. Außerdem darf zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl maximal ein Jahr liegen.

Wer die Schlüsselzahl 196 erhält, darf neben Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 fahren.


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