THG-Prämie für Deinen E-Roller

Sichere dir jetzt die Chance bis zu 350,- € pro Jahr zu sparen!

So einfach kannst Du die THG-Prämie erhalten

1. ANMELDEN

Gib im ersten Schritt Deine persönlichen Kontaktdaten und Bankverbindung ein.

2. FAHRZEUGSCHEIN HOCHLADEN

Lade die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Hoch. Du kannst einen Scan (pdf) oder ein Foto hochladen - achte bitte darauf, dass alles gut lesbar und vollständig ist. 

Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen ist.

3. PRÄMIE ERHALTEN

Sobald die THG-Quote vermarktet wurde, erhälst Du Deine Auszahlung.

Nutze jetzt die Gelegenheit, beim Kauf Deines E-Rollers bis zu 350,- € zu sparen.

  • Als privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen kannst Du Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Deines Fahrzeuges erhalten.
     
  • Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote), die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen dazu verpflichtet, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken.
     
  • Weil es praktisch nicht möglich ist, direkt an die Mineralölkonzerne heranzutreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Du die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote an einen Dienstleister übertragen kannst. Hierfür bedarf es einer Kopie (Scan oder Foto) Deines Fahrzeugscheins und Deiner Zustimmung.
     
  • Wir als Burnout GmbH ermöglichen Dir den Zugang zu diesen Erlösen auf einfache Weise: Nutze die folgende Klickstrecke, um Dich in nur 2 Minuten für die THG-Quote zu registrieren und um unsere Boni zu erhalten.


Was musst Du tun:

1. Fülle das Formular mit Deinen Daten aus.

2. Lade einen Scan oder ein Foto von beiden Seiten Deines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hoch. (Scooter mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h können mit freiwilliger Zulassung bezogen werden.) 

Was passiert als nächstes: 

3. Formale Prüfung durch Quotenhändler 
4. Einreichung des gebündelten Antrags beim Umweltbundesamt (2-4 Wochen) 
5. Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (ca. 2-6 Wochen) 
6. Abwicklung von Umweltzertifikaten (ca. 2 Wochen) 
7. Auszahlung der THG-Prämie auf Dein Konto (ca 1-2 Wochen) 

Wissenswertes/Hinweis: 

Die Prämien werden immer  für das ganze Kalenderjahr voll bezahlt. Ausschlaggebend sind nur Bewerbungstermine vor Jahresende. Es spielt also keine Rolle, ob die Zulassung im Januar oder Dezember erfolgt.

Jetzt auch für Elektroroller mit 25 Km/h bzw. 45 km/h

HINWEIS: Durch die Umgehung über die „freiwilligen Zulassung“ (großes Kennzeichen, Fahrzeugschein, HU-Ausnahme für L1e) kann Ihr 45km/h Elektroroller jetzt auch für das THG-Quotengeschäft zertifiziert werden.

FAQ

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Du.

Du bist als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Deinen Stromlieferanten notwendig. Die Burnout bietet Dir verschiedene Boni (Sofort-Gutschrift oder Gutschein) hierfür an.

Du musst nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Deines Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Burnout GmbH als Deinen Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass die sich registrierende Person auch die selbe wie im Fahrzeugschein eingetragener Fahrzeughalter ist. Falls Du die registrierung für mehrere Jahre vornehmen möchtest, musst Du jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Du noch im besitz des Fahrzeugs bist. Hierfür erhältst Du eine Aufforderung per E-Mail.

Deine THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Du diese den Mineralölkonzernen verkaufen könntest. Daher bündelt die Burnout GmbH in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Deine Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

Die Emissionseinsparung Deines Fahrzeugs können wir jährlich vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Daher erhältst Du von uns eine jährliche Zahlung, solange Du das Fahrzeug besitzen. Zum Nachweis kannst Du Deinen Fahrzeugschein jedes Jahr ganz einfach bei uns hochladen. Ändern sich wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen, müssen wir gegebenenfalls Zahlungen anpassen. Je nach Entwicklung kann die Prämie ggf wird ebenfalls erhöht.

Die Emissionseinsparung Deines Fahrzeugs können wir jährlich vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Daher erhältst Du von uns eine jährliche Zahlung, solange Du das Fahrzeug besitzen. Zum Nachweis kannst Du Deinen Fahrzeugschein jedes Jahr ganz einfach bei uns hochladen. Ändern sich wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen, müssen wir gegebenenfalls Zahlungen anpassen. Je nach Entwicklung kann die Prämie ggf wird ebenfalls erhöht.

Du kannst Dich auch direkt für 2 Jahre anmelden. In diesem Fall musst Du nur zu Beginn eines jeden Jahres bestätigen, dass Du das Fahrzeug noch besitzt. Aber keine Sorge. Wir benachrichtigen rechtzeitig Dich per E-Mail.

Ja, das Fahrzeug muss in Deinem Besitz sein, um Die Quote zu vermarkten.

Ja, es ist ohne weiteres mäöglich, auch mehrere Fahrzeugeanzumelden.

Nein, es sind lediglich vollelektriche Fahrzeuge berechtig, die THG Quote zu verkaufen. 

Ja, Du kannst Dein Leasingfahrzeug bei uns anmelden, wenn Du in Deinem Fahrzeugschein als Halter des Fahrzeugs eingetragen bist. Bei Autoabonnements ist der Fahrzeughalter typischerweise der Anbieter, der das Abonnement abgeschlossen hat. In diesem Fall kann das Fahrzeug nicht für THG-Quoten registriert werden. Wir empfehlen Dir, in den jeweiligen Fahrzeugpapieren zu prüfen, wer als Fahrzeughalter eingetragen ist.

Ja. Die Voraussetzung für die Vermarktung der THG-Quote ist, dass das Fahrzeug für mindestens einen Tag in Deinem Besitz ist. 

Nach der Registrierung des Elektrofahrzeugs beim Umweltbundesamt, wird geprüft, ob der Vorbesitzer bereits am diesjährigen Quotendeal teilgenommen hat. Wenn der Vorbesitzer sich bereits für die diesjährige Quote beworben hat, kannst Du diese in diesem Jahr nicht erneut vermarkten. In diesem Fall werden wir Dich entsprechend darüber informieren. 

Ob Du ein Auto Privat oder Gewerblich nutzt, Du kannst von der THG-Prämie profitieren, indem Du Dich für den THG-Quotenhandel registrierst. Wichtig ist, dass der Antragsteller und der im Fahrzeugschein aufgeführte Fahrzeughalter dieselbe Person oder Firma sind. Achte außerdem bei der Anmeldung Deines Fahrzeugs zur THG-Prämie darauf anzugeben, dass Du gewerblicher Nutzer bist, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Dich ausgezahlt wird. 

Sowohl privat genutzte Fahrzeuge als auch Firmenfahrzeueg kannst Du bei uns zum THG-Quotenhandel registrieren und von der Prämie profitieren. Wichtig ist, dass Antragsteller:in und im Fahrzeugschein eingetragene:r Fahrzeughalter:in ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achte bitte darauf, bei der Registrierung der Fahrzeuge für die THG-Quote anzugeben, dass Du gewerbliche:r Nutzer:in bist, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich ausgezahlt wird. 

Ja, Du kannst genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Deine Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw Unternehmen ist. Außerdem achte bitte darauf in der Registrierung Deiner Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Du ein gewerblicher Nutzer bist, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Dich ausgezahlt wird.

Für die freiwillige Zulassung von Elektro-Kleinkrafträdern wurde die Verfahrensweise der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin angepasst.

Eine freiwillige Zulassung gem. § 3 Abs. 3 FZV kann nicht erfolgen, wenn das Fahrzeug im Besitz eines gültigen Versicherungskennzeichens ist. Daher muss zumindest die wirksame Kündigung des Versicherungsverhältnisses vor dem Zeitpunkt der Zulassung nachgewiesen werden. Das heißt in diesen Fällen, dass es der Vorlage einer Bestätigung des Versicherers über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses unter Angabe eines Datums der Beendigung vor der freiwilligen Zulassung bedarf.

Abweichend zu den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen besteht nun die Notwendigkeit der Fahrzeugidentifizierung gem. § 6 Abs. 8 FZV durch Vorführung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde (Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin) – Bereich Fahrzeugtechnik.

Bitte richten Sie Ihre Terminanfrage über das Kontaktformular an die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin und wählen im Betreff den Punkt „Vorführen eines Elektro-Kleinkraftrades“.

Nach erfolgter Fahrzeugvorführung erhalten Sie ein durch die Behörde erstelltes Dokument, welches Sie dann mit den restlichen vorzulegenden Unterlagen einreichen müssen.

Eine Fahrzeugzulassung ohne vorherige Identifizierung ist nicht möglich.

Hinweis: Es können nur Kennzeichenschilder gem. der Anlage 4 Nr. 1b FZV zugeteilt werden.